Da jeder seine eigenen Vorstellungen von Farbe und Raumgefühlt hat, sind wir dazu übergegangen, die Mieter von der Pflicht des Streichens bei Auszug zu befreien, siehe «Muss ich bei Auszug streichen?».
Allerdings heißt dies auch, Sie sind verpflichtet bei Einzug zu streichen.