Sofern nicht im Mietvertrag anders geregelt ist, müssen sie bei Auszug nicht streichen. Allerdings müssen Sie die Wohnung reinigen (Heizkörper, Oberflächen, Fenster, etc.), Bohrlöcher verschließen und g.g.F. dunkle Wände weißen.
Bitte melden Sie uns Schäden an der Mietsache immer zeitnah.