FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, oder eine Antwort nicht zufriedenstellen, scheuen Sie sich nicht davor uns zu Kontaktieren

Oft gestellte Fragen

  • Muss ich bei Auszug streichen?
    Sofern nicht im Mietvertrag anders geregelt ist, müssen sie bei Auszug nicht streichen. Allerdings müssen Sie die Wohnung reinigen (Heizkörper, Oberflächen, Fenster, etc.), Bohrlöcher verschließen und g.g.F. dunkle Wände weißen. Bitte melden Sie uns Schäden an der Mietsache immer zeitnah.
  • Muss ich bei Einzug streichen?
    Da jeder seine eigenen Vorstellungen von Farbe und Raumgefühlt hat, sind wir dazu übergegangen, die Mieter von der Pflicht des Streichens bei Auszug zu befreien, siehe «Muss ich bei Auszug streichen?». Allerdings heißt dies auch, Sie sind verpflichtet bei Einzug zu streichen.
  • Darf ich einen Trockner in der Wohnung aufstellen?
    Trockner erhöhen die Luftfeuchtigkeit und tragen so zur Schimmelbildung in der Wohnung bei. Daher erlauben wir nur Wärmepumpentrockner in unseren Wohnungen und dies auch nur bei angemessener Nutzung und regelmäßigem Lüften.
  • Wie lange ist die Kündigungsfrist?
    Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. I.d.R. beträgt diese drei Monate zum Monatsende. Sollte Sie früher aus Ihrem Mietvertrag wollen, so besteht immer die Möglichkeit einen Nachmieter zu suchen. Wir halten uns allerdings frei, Nachmieter abzulehnen und auf die Kündigungsfrist zu bestehen.